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   OVG Saarland, 24.10.1994 - 1 R 9/92   

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https://dejure.org/1994,7716
OVG Saarland, 24.10.1994 - 1 R 9/92 (https://dejure.org/1994,7716)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 (https://dejure.org/1994,7716)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Oktober 1994 - 1 R 9/92 (https://dejure.org/1994,7716)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beihilferecht; Verordnungsgeber; Krankheitsaufwendungen; Beihilfeanspruch; Besoldung- und Versorgungsbezüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1995, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1524/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten in Höhe der den

    vgl. in Abgrenzung dazu Senatsurteile vom 5. März 2009 - 1 A 107/07 -, juris, Rn. 42 ff., sowie vom 17. Dezember 2008 - 1 A 282/07 -, juris, Rn. 34 ff. zu bereits entstandenen rückständigen Besoldungs- bzw. Versorgungsansprüchen; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. Oktober 1994 - 1 R 9/92 -, juris, Rn. 24 f., dort in Abgrenzung zur grundsätzlich fehlenden Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen.

    vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. Oktober 1994 - 1 R 9/92 -, juris, Rn. 24 f., zur grundsätzlich fehlenden Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen.

  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1985/07

    Gewährung von Beihilfen an andere Personen als Hinterbliebene des verstorbenen

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe in seinem Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 - entschieden, dass diese beihilferechtliche Regelung nicht gegen höherrangiges Recht verstoße.

    (in seinem Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116).

    (Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116).

  • OVG Saarland, 07.12.2007 - 1 A 321/07

    Beihilfeanspruch eines Angehörigen nach dem Tod des Beamten

    In diesem Bescheid wird - im Wesentlichen - zum Verständnis des § 18 Abs. 2 BhVO auf das Urteil des Senats vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 - verwiesen, wonach es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn im Rahmen des § 18 Abs. 2 BhVO eine Gegenüberstellung der mit dem Tod der Beihilfeberechtigten dem Kläger zugeflossenen Vermögenswerte mit den geltend gemachten Aufwendungen erfolge und eine Beihilfe nur dann gewährt werde, wenn der Kläger nachweise, dass er zum Ausgleich der entstandenen krankheitsbedingten Aufwendungen eigene, d.h. (auch) nicht durch das Nachlassvermögen gedeckte Mittel, habe verwenden müssen.

    In diesem Sinne sei die Vorschrift des § 18 Abs. 2 BhVO auch vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verstanden worden (Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 16).

    Von der Vereinbarkeit dieser beihilferechtlichen Regelungen mit höherrangigem Recht, und zwar auch, was den Inhalt der Tatbestandsvoraussetzung "soweit sie durch diese Kosten belastet sind" in § 18 Abs. 2 BhVO - allein diese Vorschrift greift für den Kläger als Bruder seiner verstorbenen, als Landesbeamtin beihilfeberechtigt gewesenen Schwester ein - anbelangt, ist der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher ausgegangen vgl. u.a. Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116 und Beschluss vom 17.11.2000 - 1 Q 46/99 -, SKZ 2001, 106 Leitsatz 24.

  • VG Saarlouis, 06.03.2007 - 3 K 430/06

    Gewährung von Beihilfe an andere als Ehegatten und Kinder eines verstorbenen

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe in seinem Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 - entschieden, dass diese beihilferechtliche Regelung nicht gegen höherrangiges Recht verstoße.

    (in seinem Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116).

    (Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 282/07

    Festsetzung von Versorgungsbezügen einer Witwe; Abschöpfung der aus einer

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. Oktober 1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116 (dort in Abgrenzung zur - grundsätzlich fehlenden - Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 107/07

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage eines Offiziers gegen seine Versetzung in

    vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 24. Oktober 1994 - 1 R 9/92 -, ZBR 1995, 112 = DÖD 1995, 116, dort in Abgrenzung zur - grundsätzlich fehlenden - Vererblichkeit von Beihilfeansprüchen; Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - 1 A 282/07 -, juris (Rn. 34), dort zu Versorgungsansprüchen des verstorbenen Ehemannes.
  • VG Saarlouis, 06.03.2007 - 3 K 398/06

    Rückforderung einer unter Vorbehalt an den Beihilfeberechtigten erbrachten

    Bis zum Tode des Beihilfeberechtigten erlassene Beihilfebescheide seien nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 24.10.1994 - 1 R 9/92 -) nicht zurückzunehmen.
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